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Drei Fragen: Corona-Regeln für Baubetriebe

Infolge der Corona-Pandemie wurden vielfältige Regelungen erlassen, die auch für Zimmereien gelten. Hier beantworten wir drei häufig gestellte Fragen dazu.

In Corona-Zeiten sind Zimmereien wegen der Regelungen zum Teil verunsichert, sie fragen sich etwa: Gilt die Maskenpflicht auch auf der Baustelle? Oder dürfen meine Mitarbeiter noch gemeinsam in einem Betriebsfahrzeug fahren? Der LIV gibt Antworten darauf.

 

1) Müssen meine Mitarbeiter auch auf der Baustelle eine Maske tragen?


Bei der Zusammenarbeit von mehreren Beschäftigten, z.B. in der Montage, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten, darauf verweist die BG BAU im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe.

 

Wenn das nicht möglich ist, gilt laut Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine verschärfte Maskenpflicht.

 

 

2) Dürfen meine Mitarbeiter gemeinsam im Betriebsfahrzeug zur Baustelle fahren?

 

Die BG BAU informiert:Grundsätzlich ist der Mindestabstand bei der gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen bei Dienstreisen einzuhalten. Kann die Abstandsregel nicht umgesetzt werden, sind Abtrennungen zu installieren oder personenbezogene Schutzmaßnahmen umzusetzen."

 

Wenn der Abstand im Betriebsfahrzeug nicht eingehalten werden kann, „sind von den Mitfahrenden FFP-Halbmasken ohne Ausatemventil während der Fahrt zu tragen.

 

Unsere Empfehlung: Soweit machbar ist es zu erwägen, kleinste Fahrteinheiten zu bilden und so wenige Personen wie möglich in einem Fahrzeug zu befördern.

 

 

3) Dürfen meine Mitarbeiter noch in einer Pension übernachten, um am nächsten Tag auf der Baustelle zu arbeiten?

 

Ja, Übernachtungsangebote, zum Beispiel von Hotels und Beherbergungsbetrieben, dürfen „für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke“ zur Verfügung gestellt werden, das steht unter Paragraph 14 der 8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

 

Wenn Ihre Mitarbeiter allerdings nicht dem gleichen Hausstand angehören, dürfen sie „nicht zusammen in einem Zimmer oder einer Wohneinheit untergebracht werden“.

 


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